Rechtsprechung
VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 73 Abs. 3; AuslG § 53 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
Widerruf, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Türkei, Hisbollah, politische Entwicklung, Menschenrechtslage, Sicherheitskräfte, Folter, menschenrechtswidrige Behandlung, Oppositionelle
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05
In einem solchen Fall reicht zwar die bloße theoretische Möglichkeit einer Verfolgung nicht aus (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 134, S. 262, insoweit in E 87, 52 nicht abgedruckt). - BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …
Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05
Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 sowie Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - E 79, 143 ). - BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05
Maßgebend ist in dieser Hinsicht - wie der Senat im Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 - DVBl. 1991, 1089, ) ausgeführt hat - damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit.
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05
Zu diesem Maßstab hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5.11.1991 (9 C 118.90 - NVwZ 1992, 582) Folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im …
Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05
Dieser Maßstab ist nach der Rechtsprechung identisch mit dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 18.07.2001 - 1 B 71.01 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46 m.w.N.). - BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2005 - A 4 K 13001/05
Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 sowie Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - E 79, 143 ).
- VG Sigmaringen, 31.05.2006 - A 5 K 10656/04
Zur Gefährdung eines vermeintlichen Unterstützers der Hizbullah bei Rückkehr in …
Insbesondere ist es vor diesem Hintergrund nicht von der Hand zu weisen, dass bei den zu erwartenden Verhören bei der Einreise versucht wird, Informationen über die Kontakte des Klägers im Ausland und frühere Kontakte zur Hizbullah zu erlangen (zur Rückkehrgefährdung wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der oder Sympathie zur Hizbullah vgl. auch: Urteil der Kammer vom 11.3.2004 - A 5 K 12244/02 - VG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2005 - A 4 K 13001/05 -). - VG Hannover, 26.03.2008 - 1 A 2801/05
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, herabgestufter …
Er macht im Wesentlichen unter Hinweis auf zahlreiche ins Deutsche übersetzte Artikel aus türkischen Zeitungen aus dem Zeitraum Februar 2004 bis Ende 2005 und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11.2005-4 K 13001/05-geltend, die von der Beklagten behauptete strukturelle Änderung der politischen Verhältnisse in öer Türkei werde bestritten.